Wohnungseigentums-Verwaltung
Das bedeutet für uns: Ihr Eigentum in vertrauensvoller Zusammenarbeit aktiv bewirtschaften und qualifiziert betreuen.

Als erfahrener und verantwortungsbewusster Partner, behandeln wir Ihr Wohnungseigentum wie unser Eigenes. In unserem Konzept der persönlichen und ortsnahen Betreuung, haben uns viele Kunden, durch langjährige Treue, in unserer Verwaltungsarbeit bestätigt. Unser Anliegen ist es, Ihnen die Sicherheit eines hervorragend gepflegten Objektes mit besten Aussichten auf Wertentwicklung zu geben. Regelmäßiger Kontakt zu Ihnen als Eigentümer, über die jährlichen Zusammentreffen hinaus, sind für uns selbstverständlich. Schließlich hängt der Wert einer Immobilie auch davon ab, wie viel Aufmerksamkeit man ihr schenkt. Unser kleines, flexibles Team bietet Ihnen alle Dienstleistungen, die Sie für eine funktionierende Hausgemeinschaft benötigen:
Im folgenden finden Sie die Grundzüge einer ordnungsgemäßen und zukunftsorientierten Verwaltung:
- Bereitstellen einer leistungsfähigen EDV-Anlage nebst neuester Software
- Durchführung einer geordneten Buchführung
- Durchführung einer ordnungsgemäßen Kassenprüfung
- Erstellung der Jahresabrechnung nebst Einzelabrechnung
- Erstellung des Wirtschaftsplanes
- Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
- Zustellung der Versammlungsprotokolle binnen 8 Tage an die Eigentümer
- Führung einer Beschlusssammlung laut Gesetzesänderung zum 1.7.2007
- Vollzug der Versammlungsbeschlüsse
- Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
- Überwachung der Einhaltung einer bestehenden Hausordnung
- Einstellen oder Entlassen des Hausmeisters, Reinigungspersonals oder anderer Dienstkräfte
- Besichtigung von Schäden am Gemeinschaftseigentum
- Einholen von Handwerkerangeboten und/oder Auftragserteilungen
- Betreuung von Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Überprüfen der Auftragsausführung sowie Rechnungskontrolle
- Vertretung der Eigentümer in allen Aktiv- und Passivprozessen gegenüber Dritten
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums vom Bauträger und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
- Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen